NEUIGKEITEN


Die politischen Diskussionen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass fachlich einwandfreie Gutachten von den Finanzbehörden anerkannt werden müssen. In der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) wurde nach der letzten Änderung geregelt, dass Gutachten zur Kaufpreisaufteilung (§ 9b EStDV) und zur Ermittlung einer kürzeren Restnutzungsdauer (§ 11c EStDV) von zertifizierten Sachverständigen erstellt werden dürfen.


Mitteilung 02.03.2026